Candis — Candis GmbH, Berlin (DE)
Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.
| Merkmal | Im Verzeichnis |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag | Am 01.08.2026 nachgesucht: Die AGB enthalten keine Klausel zur Auftragsverarbeitung, die Datenschutzerklärung betrifft den Webauftritt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mag angeboten werden — abrufbar belegt ist er nicht. Die frühere Angabe „ja — AVV wird abgeschlossen“ stützte sich auf keine archivierte Quelle. |
| Verarbeitungsort | Die Startseite des Anbieters weist „Cloudserver in Deutschland“ aus. Ein Kunde mit Sitz in der EU muss dafür nichts tun — kein Tarif, keine Regionswahl. Zur Verarbeitung im Produkt selbst trifft die Datenschutzerklärung keine Aussage; sie beschreibt den Webauftritt, für den Vercel eingesetzt wird (USA, EU-US Data Privacy Framework). (Quelle: https://www.candis.io/, abgerufen 01.08.2026) |
| Training auf Kundendaten | Maschinell durchsucht und nichts gefunden: In den hinterlegten Quellen kommt kein Stichwort zu dem Training auf Kundendaten vor. Durchsucht wurden https://www.candis.io/ (2382 Zeichen, 2026-08-01) · https://www.candis.io/agb (25754 Zeichen, 2026-08-01) · https://www.candis.io/datenschutz (58924 Zeichen, 2026-07-31) · https://www.candis.io/preise (4071 Zeichen, 2026-07-31). Der Anbieter äußert sich dort nicht dazu; ob er es an anderer Stelle tut, ist damit nicht gesagt. |
| Zertifizierungen | Der Anbieter wirbt mit „GoBD zertifiziert“ für die Archivierung von E-Rechnungen; ein Zertifikat, ein Prüfer oder ein Geltungszeitraum wird nicht genannt. Die zuvor hier geführte Angabe „ISO 27001“ lässt sich in keiner abrufbaren Anbieterquelle wiederfinden — weder in der Datenschutzerklärung noch in den AGB noch auf der Startseite — und ist deshalb zurückgenommen. Eine Sicherheitszertifizierung ist damit nicht belegt. (Quelle: https://www.candis.io/, abgerufen 01.08.2026) |
| Unterauftragnehmer | ungeprüft |
Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.
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