Angabe korrigieren

DeepSeek — DeepSeek, China

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.

Heutiger Stand
MerkmalIm Verzeichnis
AuftragsverarbeitungsvertragZurückgenommen am 28.07.2026: Die frühere Bewertung „belegt nicht erfüllt“ stützte sich auf keine Quelle des Anbieters. Sie wird nicht ins Gegenteil verkehrt, sondern auf „ungeprüft“ gesetzt, bis ein Primärbeleg vorliegt. Frühere Einschätzung (nicht mehr veröffentlicht): keine DSGVO-Mechanismen öffentlich dokumentiert (Stand 25.07.2026); Anbieter bestreitet Anwendbarkeit der DSGVO
VerarbeitungsortZurückgenommen am 28.07.2026: Die frühere Bewertung „belegt nicht erfüllt“ stützte sich auf keine Quelle des Anbieters. Sie wird nicht ins Gegenteil verkehrt, sondern auf „ungeprüft“ gesetzt, bis ein Primärbeleg vorliegt. Frühere Einschätzung (nicht mehr veröffentlicht): Speicherung in China; keine SCCs dokumentiert — Drittlandtransfer ungelöst
Training auf KundendatenPolicy intransparent — Training auf Eingaben nicht ausgeschlossen
ZertifizierungenAm 01.08.2026 wurden die üblichen Fundorte für Zertifikatsangaben abgefragt: trust.<Domain>, <Domain>/trust, /security, /trust-center, /compliance, security.<Domain> und /legal/security. Keine davon lieferte eine auswertbare Anbieterquelle mit Zertifikatsangaben. Mehrere Vertrauensportale antworten mit einer JavaScript-Anwendung ohne Text — die Angaben mögen dort stehen, maschinell abrufbar sind sie nicht.
Unterauftragnehmernicht dokumentiert
Eine öffentlich abrufbare Seite, auf der die Angabe steht. Am besten auf Ihrer eigenen Domain — was wir dort lesen können, können auch Ihre Kunden nachlesen.
Nur für Rückfragen zu dieser Meldung. Kein Verteiler, keine Weitergabe.

Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.

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