Angabe korrigieren

Google Veo — Google, USA

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.

Heutiger Stand
MerkmalIm Verzeichnis
Auftragsverarbeitungsvertragkeine belastbare Primärquelle zur Compliance auffindbar (Stand 25.07.2026) — beim Anbieter erfragen
VerarbeitungsortAls einzige Quelle ist Googles allgemeine Datenschutzerklärung hinterlegt. Sie erwähnt Veo mit keinem Wort (0 Treffer auf „Veo“, 0 auf „DeepMind“) und beschreibt den Konzern, nicht dieses Produkt. Eine Aussage über den Verarbeitungsort von Veo lässt sich daraus nicht belegen — eine allgemeine Konzernaussage auf ein einzelnes Produkt zu übertragen wäre geraten. (Quelle: https://policies.google.com/privacy, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
Training auf KundendatenDieselbe Lage: Die hinterlegte Quelle ist die allgemeine Erklärung des Konzerns und nennt weder Veo noch die Verarbeitung von Eingaben in der Videogenerierung. Für dieses Produkt fehlt eine überprüfbare Fundstelle. (Quelle: https://policies.google.com/privacy, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
ZertifizierungenAm 01.08.2026 wurden die üblichen Fundorte für Zertifikatsangaben abgefragt: trust.<Domain>, <Domain>/trust, /security, /trust-center, /compliance, security.<Domain> und /legal/security. Keine davon lieferte eine auswertbare Anbieterquelle mit Zertifikatsangaben. Mehrere Vertrauensportale antworten mit einer JavaScript-Anwendung ohne Text — die Angaben mögen dort stehen, maschinell abrufbar sind sie nicht.
Unterauftragnehmerungeprüft
Eine öffentlich abrufbare Seite, auf der die Angabe steht. Am besten auf Ihrer eigenen Domain — was wir dort lesen können, können auch Ihre Kunden nachlesen.
Nur für Rückfragen zu dieser Meldung. Kein Verteiler, keine Weitergabe.

Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.

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