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Grok — xAI, USA

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.

Heutiger Stand
MerkmalIm Verzeichnis
AuftragsverarbeitungsvertragDPA veröffentlicht (x.ai/legal) für API/Business — Enterprise-DSGVO-Infrastruktur lt. Analysen unvollständig
VerarbeitungsortDie Unterauftragnehmerliste des Anbieters führt jeden Unterauftragnehmer mit Standort USA — darunter die gesamte Cloud-Infrastruktur (AWS, Google Cloud, Oracle, xAI Affiliates); einzige Ausnahme ist eine xAI-Tochter im Vereinigten Königreich. Der AVV bindet für Übermittlungen aus Europa die EU-Standardvertragsklauseln ein, also das Verfahren für die Übermittlung in ein Drittland. Die Tarifübersicht nennt „Data residency — Control where your data lives“ nur als Merkmal des Unternehmenstarifs; eine EU-Region ist nirgends genannt. Quellen: x.ai/legal/subprocessor-list, x.ai/legal/data-processing-addendum, x.ai/pricing (archiviert 31.07.2026, Prüfsumme seither unverändert).
Training auf Kundendatenoffen: X-Posts-Training war DPC-Verfahren (EU-Posts 05–08/2024 per Gerichtsbeschluss gestoppt, Inquiry läuft); Business-Daten per DPA — Abgrenzung unklar
ZertifizierungenSOC 2. Quelle: https://x.ai/pricing (abgerufen 2026-07-26) · maschinell gefunden, Regelwerk 2.0, menschlich bestätigt
UnterauftragnehmerDer Auftragsverarbeitungsvertrag nennt keine Namen, regelt aber das Verfahren: xAI kündigt neue oder ersetzte Unterauftragnehmer mindestens fünfzehn Tage vorher an; der Kunde kann innerhalb von fünfzehn Tagen nach Zugang der Mitteilung aus Datenschutzgründen schriftlich und begründet widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, verzichtet xAI nach eigenem Ermessen entweder auf den Unterauftragnehmer oder räumt dem Kunden die Kündigung des betroffenen Teils der Leistung ein. Eine öffentliche Liste ist im Dokument nicht verlinkt. (Quelle: https://x.ai/legal/data-processing-addendum, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
Eine öffentlich abrufbare Seite, auf der die Angabe steht. Am besten auf Ihrer eigenen Domain — was wir dort lesen können, können auch Ihre Kunden nachlesen.
Nur für Rückfragen zu dieser Meldung. Kein Verteiler, keine Weitergabe.

Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.

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