Angabe korrigieren

IBM watsonx — IBM, USA

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.

Heutiger Stand
MerkmalIm Verzeichnis
AuftragsverarbeitungsvertragMaschinell durchsucht und nichts gefunden: In den hinterlegten Quellen kommt kein Stichwort zu einem Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Durchsucht wurden https://www.ibm.com/solutions/security (4542 Zeichen, 2026-07-31) · https://www.ibm.com/us-en/privacy (39266 Zeichen, 2026-07-31). Der Anbieter äußert sich dort nicht dazu; ob er es an anderer Stelle tut, ist damit nicht gesagt.
VerarbeitungsortDie hinterlegte Datenschutzseite behandelt Cookies, Web-Beacons und Werbung. Ein Verarbeitungsort für watsonx wird darin nicht ausgewiesen. (Quelle: https://www.ibm.com/us-en/privacy, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
Training auf KundendatenIn den hinterlegten Quellen findet sich keine Stelle zum Training auf Kundendaten. (Quelle: https://www.ibm.com/us-en/privacy, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
ZertifizierungenAm 01.08.2026 wurden die üblichen Fundorte für Zertifikatsangaben abgefragt: trust.<Domain>, <Domain>/trust, /security, /trust-center, /compliance, security.<Domain> und /legal/security. Keine davon lieferte eine auswertbare Anbieterquelle mit Zertifikatsangaben. Mehrere Vertrauensportale antworten mit einer JavaScript-Anwendung ohne Text — die Angaben mögen dort stehen, maschinell abrufbar sind sie nicht.
Unterauftragnehmerungeprüft
Eine öffentlich abrufbare Seite, auf der die Angabe steht. Am besten auf Ihrer eigenen Domain — was wir dort lesen können, können auch Ihre Kunden nachlesen.
Nur für Rückfragen zu dieser Meldung. Kein Verteiler, keine Weitergabe.

Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.

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