lexoffice KI — Lexware GmbH & Co. KG
Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.
| Merkmal | Im Verzeichnis |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag | Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist geschlossen, und die Datenschutzerklärung sagt das ausdrücklich: „Der Kunde und wir haben hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen, der uns als Auftragsverarbeiter verpflichtet, Ihre Daten zu schützen, sie ausschließlich für die Nutzung der Softwaremodule und im Rahmen der Rechtsgrundlagen zu verarbeiten und sie insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder für sonstige Zwecke zu verwenden.“ Ein Kunde mit Sitz in der EU muss dafür nichts tun. (Quelle: https://datenschutz.lexware.de/lexware-office, abgerufen 01.08.2026 · Archivstand von Hand gelesen) … rzustellen, die Daten angemessen zu schützen, und im Hinblick auf Ihre Betroffenenrechte. Wir sind primär datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitungsvorgänge in Lexware Office im Zusammenhang mit der Einbindung des Ge … (Quelle: https://datenschutz.lexware.de/lexware-office, abgerufen 2026-08-01 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Regel „Anhaltspunkt: Anbieter sieht sich als Verantwortlicher“) |
| Verarbeitungsort | Zum Ort der Verarbeitung trifft der Anbieter keine Aussage. Am 01.08.2026 in beiden Datenschutzerklärungen des Anbieters nachgesehen (Lexware Office und allgemein, zusammen rund 180.000 Zeichen) sowie an den üblichen Fundorten lexware.de/sicherheit, /vertrauen und trust.lexware.de — letztere antworten mit einem Fehler. Festgehalten ist dagegen, DASS Übermittlungen in Drittländer stattfinden: „Wir übermitteln Ihre Daten an Empfänger in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (einschließlich den USA)“ — abgesichert über einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO oder, wo ein solcher fehlt, über Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DSGVO. Das betrifft Empfänger, nicht den Betriebsort der Anwendung; wo diese läuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor. |
| Training auf Kundendaten | Ob Kundendaten zum Training von Modellen verwendet werden, sagen die Unterlagen nicht. Am 01.08.2026 in beiden Datenschutzerklärungen des Anbieters nachgesehen (Lexware Office und allgemein, zusammen rund 180.000 Zeichen) sowie an den üblichen Fundorten lexware.de/sicherheit, /vertrauen und trust.lexware.de — letztere antworten mit einem Fehler. Erwähnt ist künstliche Intelligenz an einer einzigen Stelle, und zwar für die Beantwortung von E-Mails im Kundendienst: Sie wird von Intercom betrieben, auf Grundlage berechtigter Interessen. Das ist eine Aussage über den Support, nicht über die KI-Funktionen im Produkt. |
| Zertifizierungen | Maschinell durchsucht und nichts gefunden: In den hinterlegten Quellen kommt kein Stichwort zu Zertifizierungen vor. Durchsucht wurden https://datenschutz.lexware.de/allgemein (105817 Zeichen, 2026-08-01) · https://datenschutz.lexware.de/lexware-office (76990 Zeichen, 2026-08-01) · https://www.lexware.de/datenschutz/ (2028 Zeichen, 2026-07-31). Der Anbieter äußert sich dort nicht dazu; ob er es an anderer Stelle tut, ist damit nicht gesagt. |
| Unterauftragnehmer | Eine Aufstellung der Unterauftragnehmer ist in den abgerufenen Unterlagen nicht enthalten. Die Datenschutzerklärung nennt einzelne Dienstleister im jeweiligen Zusammenhang — etwa Intercom für den Kundendienst und Nect für die Identitätsprüfung —, aber keine Liste im Sinne von Art. 28 Abs. 2 DSGVO. |
Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.
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