Angabe korrigieren

VEED — VEED Limited, London (UK)

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.

Heutiger Stand
MerkmalIm Verzeichnis
AuftragsverarbeitungsvertragVEED veröffentlicht einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag unter eigener Adresse, mit Standardvertragsklauseln als Anlagen B und C. … services as a result of your relationship with a customer who we supply our services to, we are not the data controller as we would be processing personal data on behalf of our customer as a data processor. Wh … (Quelle: https://veed.io/data-processing-agreement, abgerufen 2026-08-01 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Regel „Anhaltspunkt: Anbieter sieht sich als Verantwortlicher“)
VerarbeitungsortVEED verpflichtet sich vertraglich, personenbezogene Daten den EWR und das Vereinigte Königreich nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden verlassen zu lassen — und bindet daran ausdrücklich auch die Unterauftragnehmer: „The Provider (and any subcontractor/sub-processor) will not transfer or otherwise process the Personal Data outside the UK and/or the EEA to third countries other than in accordance with this Agreement, without obtaining the Customer’s prior consent.“ Für das Verhältnis zwischen EWR und Vereinigtem Königreich beruft sich der Vertrag zutreffend auf den Angemessenheitsbeschluss der Kommission. Ein Kunde mit Sitz in der EU muss für den Verbleib der Daten im EWR damit nichts veranlassen — der Zustimmungsvorbehalt liegt bei ihm.
Training auf KundendatenKeine Aussage dazu gefunden, ob hochgeladene Videos, Tonspuren und Untertitel zum Training der Modelle verwendet werden.
ZertifizierungenKeine Zertifizierung im gelesenen Text ausgewiesen.
UnterauftragnehmerDie Liste steht unter veed.io/data-subprocessors. Neue Unterauftragnehmer werden mindestens dreißig Tage vor Verarbeitungsbeginn mit Namen, Ort und Tätigkeit angekündigt. Der Widerspruch ist hier kein Einspruch, sondern eine Kündigung: Der Kunde kann binnen neunzig Tagen nach der Ankündigung den Vertrag beenden — eine andere Form des Widerspruchs sieht der Vertrag nicht vor. (Quelle: https://veed.io/data-processing-agreement, abgerufen 2026-08-01 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Wortlaut von Hand aus dem Archivstand gefasst)
Eine öffentlich abrufbare Seite, auf der die Angabe steht. Am besten auf Ihrer eigenen Domain — was wir dort lesen können, können auch Ihre Kunden nachlesen.
Nur für Rückfragen zu dieser Meldung. Kein Verteiler, keine Weitergabe.

Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.

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