Angabe korrigieren

Zapier — Zapier, USA

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.

Heutiger Stand
MerkmalIm Verzeichnis
Auftragsverarbeitungsvertragja — DPA verfügbar, DSAR-Unterstützung; DPF-zertifiziert (EU/UK/CH)
VerarbeitungsortEU-Data-Residency angeboten — Planvoraussetzungen prüfen
Training auf KundendatenAI-Steps: OpenAI u. a. als Subprozessoren — DPA-Kette muss diese abdecken; No-Training nicht pauschal belegt
ZertifizierungenSOC 2 Typ 2 + SOC 3
UnterauftragnehmerDer Auftragsverarbeitungsvertrag verweist auf die Listenseite; diese ist jetzt selbst als Quelle hinterlegt. Sie trennt Betrieb, Kundenbetreuung und dienstspezifische Unterauftragnehmer und nennt je Eintrag Art der Verarbeitung und Ort — bei allen einundzwanzig Betriebs-Einträgen lautet der Ort USA. Als KI-Anbieter sind Amazon Web Services, Anthropic, Fireworks AI, Google, Microsoft und OpenAI genannt, dazu Pinecone als Vektordatenbank und Firecrawl für die Beschaffung von Wissensquellen. Der Anbieter hält fest, dass Kundeninhalte von den KI-Unterauftragnehmern nicht zur Modellbildung verwendet werden und dass für OpenAI die Zero-Day-Retention aktiviert ist; nutzt ein Kunde seinen eigenen OpenAI-Schlüssel, gilt dessen eigener Vertrag mit OpenAI. Änderungen kündigt Zapier vierzehn Tage vorher an, mit Widerspruchsmöglichkeit binnen derselben Frist. (Quelle: https://zapier.com/legal/subprocessors, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
Eine öffentlich abrufbare Seite, auf der die Angabe steht. Am besten auf Ihrer eigenen Domain — was wir dort lesen können, können auch Ihre Kunden nachlesen.
Nur für Rückfragen zu dieser Meldung. Kein Verteiler, keine Weitergabe.

Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.

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