Angabe korrigieren

HeyGen — HeyGen, USA

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.

Heutiger Stand
MerkmalIm Verzeichnis
Auftragsverarbeitungsvertragja — DPAs für Verantwortliche + mit allen Subprozessoren; DPO in Europa benannt
VerarbeitungsortMulti-Region-Cloud — Residency nicht zugesichert (Stand 25.07.2026)
Training auf KundendatenNach Tarif verschieden. Die Sicherheitsseite hält fest: „Enterprise customers' data is excluded from AI model training by default. Non-enterprise customers may opt out at any time by contacting privacy@heygen.com.“ Die Datenschutzerklärung bestätigt die Vorgabe für alle übrigen: Eingaben werden verwendet, „to train and enhance the models that power our products“, mit Widerspruch per E-Mail. Immerhin verpflichtet HeyGen seine KI-Unterauftragnehmer vertraglich, Kundendaten nicht für eigenes Training zu verwenden. Für einen Kunden ohne Enterprise-Vertrag gilt die Zusage also nur nach eigenem Zutun. (Quelle: https://www.heygen.com/security, abgerufen 02.08.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
ZertifizierungenSOC 2 Typ II, DPF-zertifiziert; adressiert EU AI Act explizit
UnterauftragnehmerDer Auftragsverarbeitungsvertrag nennt keine Namen, sondern verweist auf den Abschnitt „subprocessors“ des Sicherheitsportals (security.heygen.com). Dieses liefert beim Abruf keinen auswertbaren Text (JavaScript-Anwendung) und ist deshalb nicht archiviert. (Quelle: https://www.heygen.com/data-processing-addendum, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen)
Eine öffentlich abrufbare Seite, auf der die Angabe steht. Am besten auf Ihrer eigenen Domain — was wir dort lesen können, können auch Ihre Kunden nachlesen.
Nur für Rückfragen zu dieser Meldung. Kein Verteiler, keine Weitergabe.

Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.

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