Monday.com AI — monday.com, Israel
Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.
| Merkmal | Im Verzeichnis |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag | ja — DPA mit EU/UK-SCCs, benannter DPO, Subprozessor-Governance |
| Verarbeitungsort | Enterprise: EU-Region (Deutschland) wählbar, keine Replikation außerhalb der EU |
| Training auf Kundendaten | Das Vertrauensportal führt ausdrücklich ein Dokument „AI Training Data and Bias“ — die Antwort steht dort. Der Abruf liefert nur die Dokumenttitel, nicht den Text. (Quelle: https://trust.monday.com/, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen) |
| Zertifizierungen | SOC 2 Typ II, SOC 3, ISO 27001, ISO 27018 |
| Unterauftragnehmer | Der Auftragsverarbeitungsvertrag nennt keine Namen, sondern verweist auf die Listenseite; diese ist jetzt selbst als Quelle hinterlegt. Sie führt je Eintrag Firmierung, betroffene Dienste, Art der Leistung, die geteilten Daten und die Hosting-Regionen. Amazon Web Services EMEA (US, EU, AUS) und Google Cloud EMEA tragen die Plattform, Redis Labs die Datenbank, Cloudflare das Auslieferungsnetz (global). E-Mails über Twilio/SendGrid und Mailgun (US, teils EU), Protokollierung über Coralogix (EU), Fehlerüberwachung über Sentry und Datadog, Dateivorschau über Cloudinary, Dateiprüfung über Fortinet. Microsoft Azure ist als Cloud-Anbieter für Board-Daten genannt, mit dem Zusatz, dass die Verarbeitung vorübergehend erfolgt und die Daten gelöscht werden. Für neue Unterauftragnehmer bietet die Seite einen Benachrichtigungsdienst; der Auftragsverarbeitungsvertrag verlangt vom Kunden, ihn zu abonnieren, und räumt danach ein Widerspruchsrecht ein. (Quelle: https://www.monday.com/terms/subprocessors, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen) |
Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.
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