Remove.bg — Kaleido AI GmbH, Wien (AT) — Canva
Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.
| Merkmal | Im Verzeichnis |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag | Remove.bg wird von der Canva Austria GmbH in Wien betrieben und stellt einen deutschsprachigen Auftragsverarbeitungszusatz bereit, der ohne gesonderten Abschluss gilt: „Dieser Datenverarbeitungszusatz (Data Processing Addendum) und seine Anhänge (zusammen ‚DPA‘) sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers … zwischen der als Auftraggeber bezeichneten juristischen Person (‚Auftraggeber‘) und Canva Austria GmbH (‚Betreiber‘)“. Stand des gelesenen Dokuments: 8. Januar 2024. Ein Vertragspartner mit Sitz in der EU und ein Vertrag in deutscher Sprache — beides erleichtert die Prüfung erheblich. |
| Verarbeitungsort | Betreiber ist mit der Canva Austria GmbH ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Die Plattform läuft nach Angabe des Auftragsverarbeitungszusatzes auf der Google Cloud Platform; welche Region genutzt wird, sagt der gelesene Text nicht. Ein Sitz in der EU ist nicht dasselbe wie ein Speicherort in der EU — solange die Region offen bleibt, bleibt es bei gelb. |
| Training auf Kundendaten | Keine Aussage dazu gefunden, ob hochgeladene Bilder zum Training der Freistellungsmodelle verwendet werden. |
| Zertifizierungen | Keine eigene Zertifizierung ausgewiesen. Der Auftragsverarbeitungszusatz nennt zwar eine Norm — „GCP entspricht ISO/IEC 27001“ —, das ist aber die Zertifizierung des Rechenzentrumsbetreibers Google und nicht die des Anbieters. Eine fremde Zertifizierung zählt hier ausdrücklich nicht: Sie sagt etwas über die Serverräume und nichts über die Abläufe des Unternehmens, das die Daten verarbeitet. |
| Unterauftragnehmer | Der deutschsprachige Auftragsverarbeitungsvertrag verweist auf eine gepflegte „Liste der Unterauftragsverarbeiter“ mit Abo-Funktion für Änderungsmitteilungen. Neue Unterauftragnehmer werden mindestens vierzehn Tage vor Verarbeitungsbeginn eingetragen; für den Widerspruch bleiben vierzehn Tage ab Zugang der Mitteilung, per E-Mail an den jeweiligen Dienst (remove.bg, Unscreen oder Designify). (Quelle: https://remove.bg/dpa, abgerufen 2026-08-01 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Wortlaut von Hand aus dem Archivstand gefasst) |
Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.
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