Scribe — Scribe (Cursive Technology, Inc.), USA
Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.
| Merkmal | Im Verzeichnis |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag | Scribe veröffentlicht einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Stand 1. Dezember 2023, der die Rollen ausdrücklich regelt und Scribe als Auftragsverarbeiter einordnet: „insofar as Scribe is acting as a processor on behalf of Customer“. Das Dokument ist offen einsehbar. |
| Verarbeitungsort | Kein Speicherort und keine Übermittlungsgrundlage im gelesenen Text genannt. |
| Training auf Kundendaten | Keine ausdrückliche Aussage zum Training von Modellen gefunden. Die Datenschutzerklärung sieht allerdings einen Widerspruch gegen die Einbeziehung eigener Daten in den Dienst vor — „If you do not want your information to be included as part of our Service, you may opt out by contacting us“ —, der per E-Mail auszuüben ist und nicht zurückwirkt: „we may retain your information even after you have opted out“. Worauf sich diese Einbeziehung genau bezieht, bleibt offen. |
| Zertifizierungen | Scribe erklärt im Anhang über technische und organisatorische Maßnahmen: „Scribe has undergone a SOC 2 Type II audit that includes the Security and Processing Integrity Trust Service Criteria.“ Das ist die Aussage über eine tatsächlich durchgeführte Prüfung — nicht die schwächere Selbstauskunft, den Anforderungen zu entsprechen. Der Bericht selbst ist vertraulich; der Vertrag sagt für das eigene Prüfprogramm eine jährliche externe Prüfung zu: „Such audits are performed at least once annually at Scribe’s expense by independent third-party security professionals.“ |
| Unterauftragnehmer | Die Liste steht unter wf.scribehow.com/legal/subprocessors und lässt sich abonnieren. Die Fristen sind nach Art des Dienstleisters gestaffelt: bei Infrastrukturanbietern sechzig Tage angestrebt, mindestens dreißig; bei allen übrigen dreißig angestrebt, mindestens zehn. Angekündigt wird nur, wer den Hinweisdienst abonniert hat. (Quelle: https://scribehow.com/legal/dpa, abgerufen 2026-08-01 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Wortlaut von Hand aus dem Archivstand gefasst) |
Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.
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