Writer — Writer, Inc., USA
Ihre Angabe erscheint nicht unmittelbar im Verzeichnis. Wir sehen uns den Beleg an und schreiben, wenn er trägt, einen neuen Prüfstand mit Datum und Änderungsvermerk. Genau diese Trennung ist der Grund, warum der Eintrag für Ihre Kunden etwas wert ist. Kosten entstehen Ihnen dafür keine.
| Merkmal | Im Verzeichnis |
|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag | Writer veröffentlicht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der durch Verweis Vertragsbestandteil wird: „This Data Processing Agreement (‚DPA‘) is entered into by Writer, Inc. … and the Writer customer identified in the Agreement … and is incorporated by reference.“ Der Anbieter hält die Fassungen nachvollziehbar vor — die aktuelle vom 4. Dezember 2025 und die vorherige vom 26. März 2024 stehen nebeneinander. Für Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich ist der Nachtrag der britischen Aufsichtsbehörde eingebunden. |
| Verarbeitungsort | Ein Speicherort wird nicht zugesagt. Vertragspartner ist die Writer, Inc.; für Übermittlungen aus dem EWR gelten die Standardvertragsklauseln, für solche aus dem Vereinigten Königreich zusätzlich das „UK Addendum“ der dortigen Aufsichtsbehörde. |
| Training auf Kundendaten | Der Anbieter beschreibt die Herkunft seiner Trainingsdaten: „Our models are trained on a mix of publicly available data from the Internet and data licensed from third parties.“ Kundeninhalte sind darin nicht genannt — ausdrücklich ausgeschlossen werden sie an dieser Stelle aber auch nicht. (Quelle: https://writer.com/privacy, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen) |
| Zertifizierungen | Writer weist im Vertrauensbereich vier Standards aus: „We undergo annual SOC 2 Type II evaluations and hold ISO/IEC 27001, 27701, and 42001 certifications, confirming our implemented controls for security“. Damit gehört Writer zu den wenigen Anbietern im Verzeichnis mit einer ausgewiesenen Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 für das KI-Managementsystem, und zu den noch wenigeren mit ISO/IEC 27701 für den Datenschutz. Ergänzend nennt der Anbieter „certifications for HIPAA Type 1 and PCI compliance“. Der Auftragsverarbeitungsvertrag beschreibt dieselben Prüfungen als jährliche Bewertungen durch externe Prüfer. |
| Unterauftragnehmer | Der Vertrag hält ausdrücklich fest, dass Anhang III der Standardvertragsklauseln (Liste der Unterauftragnehmer) nicht anwendbar ist, weil die Parteien die allgemeine Genehmigung nach Klausel 9 gewählt haben; im britischen Zusatz gilt dasselbe. Das besagt nicht, dass keine Unterauftragnehmer eingesetzt würden — es besagt, dass sie nicht einzeln im Vertrag benannt werden. Eine Liste enthält der abgerufene Text nicht. Als Gerichtsstand der Klauseln ist Irland gewählt. (Quelle: https://writer.com/dpa, abgerufen 2026-08-01 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Wortlaut von Hand aus dem Archivstand gefasst) |
Sie möchten den Eintrag laufend pflegen und vor Änderungen gehört werden? Eine Korrektur mit Beleg braucht es dafür nicht — das regelt das Anbieterprogramm.
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