Writer — Writer, Inc., USA
Your submission does not appear in the directory straight away. We look at the evidence and, if it holds, write a new assessment with a date and a record of the change. That separation is precisely what makes the entry worth something to your customers. It costs you nothing.
| Criterion | In the directory |
|---|---|
| Data processing agreement | Writer veröffentlicht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der durch Verweis Vertragsbestandteil wird: „This Data Processing Agreement (‚DPA‘) is entered into by Writer, Inc. … and the Writer customer identified in the Agreement … and is incorporated by reference.“ Der Anbieter hält die Fassungen nachvollziehbar vor — die aktuelle vom 4. Dezember 2025 und die vorherige vom 26. März 2024 stehen nebeneinander. Für Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich ist der Nachtrag der britischen Aufsichtsbehörde eingebunden. |
| Place of processing | Ein Speicherort wird nicht zugesagt. Vertragspartner ist die Writer, Inc.; für Übermittlungen aus dem EWR gelten die Standardvertragsklauseln, für solche aus dem Vereinigten Königreich zusätzlich das „UK Addendum“ der dortigen Aufsichtsbehörde. |
| Training on customer data | Der Anbieter beschreibt die Herkunft seiner Trainingsdaten: „Our models are trained on a mix of publicly available data from the Internet and data licensed from third parties.“ Kundeninhalte sind darin nicht genannt — ausdrücklich ausgeschlossen werden sie an dieser Stelle aber auch nicht. (Quelle: https://writer.com/privacy, abgerufen 31.07.2026 · Archivstand von Hand gelesen) |
| Certifications | Writer weist im Vertrauensbereich vier Standards aus: „We undergo annual SOC 2 Type II evaluations and hold ISO/IEC 27001, 27701, and 42001 certifications, confirming our implemented controls for security“. Damit gehört Writer zu den wenigen Anbietern im Verzeichnis mit einer ausgewiesenen Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 für das KI-Managementsystem, und zu den noch wenigeren mit ISO/IEC 27701 für den Datenschutz. Ergänzend nennt der Anbieter „certifications for HIPAA Type 1 and PCI compliance“. Der Auftragsverarbeitungsvertrag beschreibt dieselben Prüfungen als jährliche Bewertungen durch externe Prüfer. |
| Subprocessors | Der Vertrag hält ausdrücklich fest, dass Anhang III der Standardvertragsklauseln (Liste der Unterauftragnehmer) nicht anwendbar ist, weil die Parteien die allgemeine Genehmigung nach Klausel 9 gewählt haben; im britischen Zusatz gilt dasselbe. Das besagt nicht, dass keine Unterauftragnehmer eingesetzt würden — es besagt, dass sie nicht einzeln im Vertrag benannt werden. Eine Liste enthält der abgerufene Text nicht. Als Gerichtsstand der Klauseln ist Irland gewählt. (Quelle: https://writer.com/dpa, abgerufen 2026-08-01 · maschinell gefunden, Regelwerk 3.0, Wortlaut von Hand aus dem Archivstand gefasst) |
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The interface is available in English. Directory entries, the AI register we produce, the quarterly record and the contract annexes remain in German — they are the authoritative documents.
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